Neueinschulung 1. Klasse

Kinder aus unserem Einzugsgebiet, die bis zum 30. Juni des Jahres ihren 6. Geburtstag begangen haben, werden in dem Jahr schulpflichtig.

Die Familien werden von uns angeschrieben und zur Anmeldung ihrer Kinder aufgefordert.

Sie haben das Recht sich eine Grundschule Ihrer Wahl auszusuchen, die Vorstellung erfolgt aber immer in der zuständigen Grundschule, wo bei Bedarf ein Umschulungsantrag zu einer anderen Grundschule gestellt werden kann.

Kannkinder, die bis zum 30. Juni nicht ihren 6. Geburtstag begangen haben und trotzdem angemeldet werden sollen, werden von uns nicht angeschrieben. Sie müssten bitte bis zu den Herbstferien mit der zuständigen Grundschule Kontakt aufnehmen und Ihr Kind dort in der dafür vorgesehenen Anmeldewoche anmelden.

Die Anmeldung für die neuen Erstklässler des Schuljahres 2023/2024 erfolgt im November 2023. (Details werden zeitnah bekannt gegeben.)

Erforderliche Unterlagen

Für die Schulanmeldung benötigen wir:

 

Für die Ummeldung an eine andere Schule benötigen wir:

einen Umschulungsantrag , den Sie uns in der Anmeldewoche bitte vorlegen.